Der Betriebsvermögensvergleich ist für Wirtschaftsjahre mit einem Wirtschaftsjahresbeginn ab dem 01.01.2019 Bestandteil des steuerlichen Jahresabschlusses für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.
Damit im Betriebsvermögensvergleich die Kapitalzuführungen vollständig dargestellt werden können, sind ab diesem Wirtschaftsjahresbeginn für die Verbuchung von Kapitalzuführungen folgenden Konten zu nutzen.
Dies bedeutet, dass Kapitaleinlagen künftig nicht mehr direkt auf die Konten des Eigenkapitals (z. B. 2900 Gezeichnetes Kapital, 2920 Kapitalrücklage) gebucht werden.
Die neue Buchungsweise ist im folgenden Beispiel dargestellt.
Beispiel: Kapitaleinlage in die Kapitalrücklage der Gesellschaft
Kapitalminderungen sind in der gleichen Weise über das Konto 7726 Kapitalminderungen zu erfassen.