Durch die Erweiterung der E-Bilanz im Bereich des Betriebsvermögensvergleichs ist es in Wirtschaftsjahren mit einem Wirtschaftsjahresbeginn ab dem 01.01.2021 erforderlich, Erhöhungen bzw. Verminderungen von Darlehen und Forderungen über gesonderte Konten zu verbuchen.
Hierfür stehen folgende neue Konten zur Verfügung.
Buchungsbeispiel: Tilgung eines Gesellschafterdarlehens aus Gewinnanteilen
L. Zuversicht möchte 2.500,00 € seines Gewinnanteils für die Tilgung des von ihm gewährten Darlehens verwenden. Folgende Gesellschafterkonten sind für den Gesellschafter L. Zuversicht angelegt.
Folgende Buchungen sind erforderlich.