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19.09.2022

Energiepreispauschale

Ab September erhalten alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen in Deutschland eine Einmalzahlung in Höhe von 300,00 €, die sogenannte Energiepreispauschale (EPP).


So sieht es das Steuerentlastungsgesetz 2022 vor. Die EPP ist steuerpflichtig und sozialversicherungsfrei.

Berücksichtigung beim Arbeitgeber

Arbeitnehmern wird die EPP im Normalfall mit ihrem Arbeitslohn für den Monat September ausbezahlt. Wir empfehlen für die Buchung die folgenden Konten:

Aufwand des Arbeitsgebers bei Auszahlung an die Mitarbeiter
                        6095    (Sonstige Löhne und Gehälter)

Ertrag bei Abzug von der Lohnsteuerzahlung
                        4839    (kr+ LuF Sonstige Aufwandszuschüsse,
                                     kr+ Gewerbe Sonstige Erträge unregelmäßig)

Berücksichtigung beim Unternehmer

Wer Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit bezieht, erhält die EPP über eine Verringerung der Einkommensteuervorauszahlungen. Dafür werden 300,00 € bei den Vorauszahlungen zum 10.09.2022 abgezogen. Betragen diese weniger als 300,00 €, so mindert die EPP die Einkommensteuervorauszahlung auf 0,00 €. Der übersteigende Betrag wird später im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt.

In Fällen, in denen keine Einkommensteuervorauszahlungen geleistet werden, erfolgt die Auszahlung ebenfalls über die Einkommensteuerveranlagung. Hierfür muss lediglich die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 abgegeben werden, ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

Die EPP ist bei Unternehmern als sonstige Einkünfte zu versteuern und wird bei der Einkommensteuerveranlagung 2022 von Amts wegen als sonstige Einkünfte berücksichtigt. 

Buchung beim Unternehmer, Einkommensteuervorauszahlung:

Landwirt L hat am 10.09.2022 für das 3. Quartal 2022 eine Einkommensteuervorauszahlung in Höhe von 1.000,00 € zu leisten. Diese Vorauszahlung mindert sich durch die Energiepreispauschale um 300,00 €.

Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag bleiben in diesem Beispiel unberücksichtigt.

Von seinem Bankkonto werden 700,00 € gezahlt.

Dieser Betrag ist zu splitten:
                     -      1.000,00 €, Gegenkonto 216022 (Einkommensteuer 2022)
                      +       300,00 €, Gegenkonto 2419     (Energiepreispauschale)